Pyrrolizidinalkaloide
Aktuell gibt es Grenzwerte für die PA-Gehalte in Lebensmitteln und Arzneimitteln. Es ist wichtig zusätzlich die geforderten PA-Grenzwerte der Abnehmer zu erfragen und zu berücksichtigen!
Aktuell gilt im Lebensmittelbereich:
Ab 1.7.22 gelten neue Grenzwerte, die im der Kontaminanten-Verordnung publiziert sind (siehe Dokument unter Vorschriften) und es gibt eine Übergangsfrist für im Markt befindliche Ware bis 31.12.2023.
Für Arzneimittel gilt ein ein Grenzwert von 1,0 µg/d (Tagesdosis), also 100 µg/kg Droge.